Immobilienmaklerin

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Immobilienmaklerin ist die weibliche Berufsbezeichnung des Berufsbildes "Immobilienmakler".

Der Beruf der "Immobilienmaklerin" als Selbständige bedarf einer Gewerbeanmeldung und einer behördlichen Erlaubnis gemäß des § 34c der Gewerbeordnung.

Das Tätigkeitsfeld erstreckt sich in der Regel in der Vermittlung von Wohnraum und Gewerberäumen, Immobilien und Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten.

Die Immobilienmaklerin kann als Nachweismaklerin oder Vermittlungsmaklerin tätig sein.

Die Vergütung erfolg für die Maklercourtage. Diese wird im Maklervertrag geregelt.



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